AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Konstanzer Dreikönigslauf

§ 1 Anwendung – Geltung

(1) Der Konstanzer Dreiköniglsuaf ist eine Veranstaltung von Rock’nTrail.

(2) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anlagen regeln ausschließlich die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Veranstaltung.

(3) Für die Teilnahme an der Veranstaltung gelten jeweils die aktuellen AGB in der Fassung, wie sie dem Teilnehmer mit seinen Anmeldeunterlagen zugehen bzw. zur Verfügung gestellt werden. Sie sind Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, die AGB vor der Veranstaltung anzupassen, sofern diese Änderung aufgrund von zur Zeit der Anmeldung unbekannten Umständen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung notwendig wird und für den Teil- nehmer zumutbar ist.

(5) Im Falle von Änderungen wird der Teilnehmer unverzüglich über die geänderten Bedingungen informiert. Aktuelle Änderun- gen werden im Internet unter www.trails4germany.com veröffentlicht.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Läufer, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer, die 15, 16 und 17 Jahre alt sind, müssen bei Abholung der Startunterlagen eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Stichtag ist der jeweilige Veranstaltungstag. Jeder/jede Teilnehmer/-in trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und registriert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer von des Konstanzer Dreikönigslauf ist.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisun- gen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhand- lungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden kön- nen, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqua- lifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen gegenüber den Teilnehmern können nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

(3) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, bzw. den von Rock’n Trail erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende von Konstanzer Dreikönigslauf gegenüber Rock’n Trail geltend zu ma- chen.

§ 3 Anmeldung – Anmeldebestätigung – Teilnahmegebühr – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung – Storno

(1) Die Anmeldung kann online auf der Homepage www.dreikoenigslauf.de über das entsprechende „Web-Formular“ erfolgen. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer hierüber eine Bestätigung, die auch eine Zahlungsbestätigung beinhaltet.

(2) Die Teilnahmegebühren splitten sich wie folgt:

  • 5 und 10 Kilometer: € 10,00 pro Person
  • „Young Guns Rund“ Kinderlauf – bis 12 Jahre kostenfrei

Bei einer Nachmeldung wird eine zusätzliche Gebühr von € 2 auf jede Anmeldung erhoben. (3) Zahlungen können in drei verschiedenen Formen erfolgen:

  • PAYPAL
  • Überweisung
  • Gutschein

(4) Nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebeitrags versendet der Veranstalter eine Anmelde- und Zahlungsbestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(5) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter an einen Dritten oder innerhalb der gebuchten Rennen übertragbar. Dies ist bis zwei Wochen vor dem Event-Tag kostenlos möglich. Ab zwei Wochen vor dem jeweiligen Event-Tag wird hierfür eine Ummelde-Gebühr von € 2 erhoben.

(6) Im Rahmen der Registrierung erhält der Teilnehmer nur gegen Abgabe seiner unterschriebenen Haftungserklärung die Startunterlagen. Das Abholen der Startnummer und das Unterschreiben der Haftungserklärung ist vom Teilnehmer persönlich durchzuführen.

(7) Rock’nTrail kann einen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn:

  • er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt,
  • er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet,
  • er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet,
  • er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.Kündigt Rock’nTrail den Vertrag mit dem Teilnehmer, so bleibt ihr Anspruch auf die Teilnahmegebühr trotzdem erhalten.Es wird im Voraus empfohlen eine private Versicherung (z.B. FINISHERSCHUTZ) abzuschließen.

(8) Für T4G gelten folgende Stornierungsbedingungen:

    • Bei Stornierung der Teilnahme bis vier Wochen vor dem jeweiligen Event-Tag erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmege- bühr abzgl. € 8 Vorbereitungs- und Bearbeitungsgebühr zurück.
    • Bei Stornierung der Teilnahme ab vier Wochen vor dem Event-Tag findet keine Rückerstattung mehr statt.
    • Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Stornierung.

(9) Eine Stornierung der erfolgten Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.

§ 4 Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den vorliegenden Haftungsausschluss vor Ort mit seiner/ihrer persönlichen Unterschrift zu bestätigen:

Mit der vorgegebenen Registrierung melde ich mich verbindlich zum Konstanzer Dreikönigslauf und versichere dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die im Reglement genannten speziellen Erfahrungen und Kenntnisse zu verfügen.

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Ge- sundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

Ich bin bereit, mich Kontrollen zu unterziehen, die von der Wettbewerbsjury angeordnet werden.

Ich kenne und akzeptiere vollumfänglich die AGB und das gültige Reglement. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden habe.

Ich erkläre mit meiner Unterschrift die Teilnahme an der Rennveranstaltung auf eigenes Risiko und, dass ich ausreichend gegen Unfälle versichert bin.

Ich erkläre ausdrücklich, dass ich die Regeln gelesen und verstanden habe und werde mich daran halten. Ich bin dadurch auf die Konsequenzen bei der Nichtbeachtung der Regeln hingewiesen. Außerdem bin ich mir der Gefahren der Veranstaltung be- wusst und nehme freiwillig teil. Dies vorausgesetzt, entbinde ich den Veranstalter von jeglicher Haftung.

Ferner erkläre ich mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen meine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken sprechen und mein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt des Gepäcks noch für das Gepäckstück selbst, welches während der Veranstaltung vom Veranstalter transportiert oder eingelagert wird.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter, z.B. von Rettungsdiensten, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen.

§ 6 Datenerhebung und –verwertung

(1) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte, sowie zur Veröffentlichung im Internet, weitergegeben werden dürfen.

(2) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

(6) Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass Rock’nTrail diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.

§ 7 Verjährung/Gerichtsstand

Ansprüche des Teilnehmers gegenüber Rock’nTrail, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist Konstanz. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Rock’nTrail und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Organisation:
Konstanzer Dreikönigslauf – Rockntrail Events
Carsten Reichel
Grünenbergweg 37
D-78464 Konstanz

Stand der AGB September 2018

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